Gewerkschaft klagt gegen Benachteiligung freier Mitarbeiter

Der Konflikt um die Praktiken des Nordkurier gegenüber seinen Autoren spitzt sich zu: Der Deutsche Journalisten-Verband hat Klage gegen die umstrittenen Verträge eingereicht, die die freien Mitarbeiter  massiv benachteiligen.

Beim Landgericht Rostock eine Einstweilige Verfügung beantragt, mit dem Ziel, die Anwendung der Rahmenverträge zu unterbinden, denen alle freien Mitarbeiter der Neubrandenburger Verlagsgruppe zustimmen sollen. Die Vereinbarungen räumen dem Verlag frei übertragbare Nutzungsrechte für Texte und Bilder ein, die weit über das gesetzliche Maß hinausgehen. Dadurch wird nach Einschätzung des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV) der Wettbewerb zu Lasten der freien Journalistinnen und Journalisten verzerrt. Der Verlag trete als Händler von Nutzungsrechten und damit als Wettbewerber der Journalisten auf.

„Der Nordkurier versucht, den Freien ein besonders perfides System der wirtschaftlichen Ausbeutung überzustülpen“, begründet DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken den Weg vor Gericht. „Sie sollen nicht nur Dumping-Honorare akzeptieren, sondern auch noch tatenlos zusehen, wie der Nordkurier ihre Texte und Bilder weiter verkauft, ohne sie zu beteiligen.“ Die mündliche Verhandlung findet voraussichtlich Ende Juni statt.

Zuvor hatte der Chefredakteur des seit April weitgehend seiner ehemaligen Zentralredaktion beraubten Blattes die Honorar-Praxis in einer als offenen Brief verbreiteten Presseerklärung eingeräumt: Die Sätze seien „abgrundtief niedrig“, schrieb Michael Seidel und beklagte in diesem Zusammenhang die Kritik von Gewerkschaften und Öffentlichkeit am Gebaren des Nordkurier. DJV-Landesvorsitzender Kai Voitgländer wies diese Vorwürfe zurück: „Anstatt eine finstere Verschwörungstheorie zu konstruieren, wäre es der bessere Weg, sich sachlich mit der fundierten Kritik an dem Vertragswerk auseinander zu setzen.“

4. Juni 2009