Mindest-Honorare für freie Autoren in Kraft

Nach Zustimmung von Gewerkschaften und Verlegern sind neue Vergütungsregeln in Kraft getreten, die Untergrenzen für die Honorierung freier Journalisten setzen. Besteht Aussicht auf Besserung für die gebeutelten Autoren?

dju-Film dokumentiert problematische Lage

Mit dem Film „Schlaglichter auf die Wirklichkeit - Generalangriff auf Honorare und Gehälter“ beschreibt Wulf Beleites im Auftrag der dju in ver.di die aktuelle Situation freier und angestellter Journalisten und Fotografen in Deutschland. Die Probleme in Mecklenburg-Vorpommern, etwa beim Nordkurier, nehmen einen großen Teil der Dokumentation ein.

Nach über sechsjährigen Verhandlungen haben sich die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di, der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) und des Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) auf gemeinsame Vergütungsregeln für Freie  Journalisten an Tageszeitungen geeinigt.  Nachdem die Gremien der Organisationen dem Verhandlungsergebnis zugestimmt haben, treten am 1. Februar erstmals Mindeststandards für die Honorare in Kraft.

Die Regeln sehen für hauptberuflich tätige Freie an Tageszeitungen Vergütungssätze vor, die in der Höhe für Textbeiträge gestaffelt sind und sich unter anderem nach der Auflage der Zeitung und der journalistischen Gattung richten. Sie liegen beim Erstdruck je nach Auflage und Gattung in der Bandbreite zwischen 47 Cent und 1,65 Euro pro Druckzeile, beim Zweitdruck zwischen 38 Cent und 1,25 Euro. Die Mehrfachnutzung von Textbeiträgen muss künftig von den Verlagen auch mehrfach honoriert werden.

Die freien Journalisten können zudem im Gegensatz zu den heutigen Standards der vollständigen Übertragung ihres Werks („Total-Buy-Out“) ihre Artikel mehrfach anbieten und zusätzliche Erlöse erzielen. Vereinbaren sie etwas anderes, zum Beispiel die Nutzung des Beitrags im Rahmen einer Mantellieferung, führt diese weitere Nutzung auch zur höheren Vergütung. Auch andere Beteiligungssätze sind fest vereinbart.

Doch werden sie in der Praxis eingehalten? Angesichts des Sparkurses der Verlage in Mecklenburg-Vorpommern sind Zweifel angebracht. Denn die neuen Honorarsätze würden eine deutlich bessere Bezahlung der Autoren bedeuten. 2007 hatte der DJV zuletzt in einer Umfrage unter Mitgliedern Werte von 10 bis maximal 70 Cent ermittelt.

Seither hat sich die Situation eher verschärft. Besonders drastisch ging der Nordkurier gegen freie Mitarbeiter vor und verordnete ihnen neben dürftigen Pauschalhonoraren auch Rahmenverträge, die vom Landgericht Rostock per einstweiliger Verfügung in wesentlichen Teilen verworfen wurden. Das Hauptverfahren dazu läuft. Auch bei der Ostsee-Zeitung berichten freiberufliche Journalisten von wachsendem Druck auf die eher kargen Honorare. Angesichts gekürzter Etats werde vielfach die Zweithonorierung „gespart“; eine Praxis, die auch bei der Schweriner Volkszeitung kritisiert wird.

In der kargen Medienlandschaft Mecklenburg-Vorpommern ist es für die Freiberufler besonders wagemutig, sich gegen derartige Praktiken zur Wehr zu setzen: In der Regel nicht geschützt durch einen Betriebsrat droht ihnen der Verlust ihres Auftrags – doch Alternativen gibt es im Land kaum.

Vergütungsregelung Tageszeitung ( PDF, 60 kB)
Service: Die neuen Vergütungsregeln zum Nachlesen als PDF-Datei.


5. Februar 2010