Mit Tarifvertrag einen Anfang gemacht

Das engagierte Eintreten für die Regionalpresse lohnt sich: Im einem jetzt abgeschlossenen Tarifvertrag hat sich Geschäftsleitung der Ostsee-Zeitung dazu bekannt, sich einer Diskussion über die inhaltliche Entwicklung des Blattes zu stellen. Auch wichtige Regelungen zur Standort- und Beschäftigungssicherung konnten erreicht werden. Nun gilt es, auf diese Ansätze aufzubauen.

Über den Stand und das weitere Vorgehen bei der Sicherung der Presselandschaft Mecklenburg-Vorpommerns hat der ver.di-Landesvorstand Nord beraten. Seine Mitglieder vertreten die gemeinsamen Interessen aller Beschäftigten der in der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft organisierten Branchen und Berufsgruppen. Zusammen treten sie weiterhin konsequent dafür ein: Unser Land braucht seine Zeitungen! Qualität und Vielfalt sichern!

Die Beharrlichkeit zeigt erste Wirkung: „Die Geschäftsführungen befürworten gemeinsame inhaltliche Diskussionen über die weitere Entwicklung der beiden Zeitungen. Sie setzen sich dafür ein, dass auch derartige Diskussionen frei und konstruktiv geführt werden können“, heißt es in der Präambel des jetzt unterschriebenen Firmentarifvertrages zur Bildung der Gemeinschaftsredaktion von Ostsee-Zeitung und Lübecker Nachrichten. Noch kürzlich waren entsprechende Forderungen kategorisch abgelehnt worden. Nun gibt es immerhin einen Ansatz für mehr Mitwirkungsrechte der Journalisten, den es aufzugreifen und weiter zu entwickeln lohnt. In Kürze soll es eine erste Versammlung der Redaktion geben.

Der Druck von Mitarbeitern und Öffentlichkeit bewirkte zudem Regelungen zur Standortsicherung, wenngleich die Verlagerung eines Teils der überregionalen Berichterstattung an die Trave nicht abgewendet werden konnte. Doch sollen bei der Kooperation zwischen Ostsee-Zeitung und Lübecker Nachrichten die Arbeitsplätze zwischen Mecklenburg-Vorpommern und Lübeck möglichst paritätisch verteilt und Umzüge von Mitarbeitern auf ein Mindestmaß begrenzt werden. Erreicht wurde zudem, dass die neue, für die überregionale Berichterstattung gegründete Redaktions-Service-Gesellschaft tarifgebunden ist und den Mitarbeitern beim Wechsel zwischen den jeweiligen Firmen die Betriebszugehörigkeit angerechnet wird. Neben einem Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen im Zuge der gemeinsamen Mantelproduktion wurde ein Rückkehrrecht zum jeweiligen Ausgangsbetrieb im Falle sonst betriebsbedingter Kündigungen vereinbart.

Wachsamkeit bleibt jedoch geboten, um Rostock als Medien-Standort dauerhaft zu sichern: Denn das Ziel einer umfassenden Regelung der gesamten Kooperation konnte nicht erreicht werden, weil die Geschäftsführung sich weigerte, Entwicklungen zu regeln, die sie nach ihrer Ansicht bisher nicht absehen kann. Dabei zeichnen sich bereits tiefgreifende Veränderungen in der Verlagsproduktion ab, wo gegenwärtig eine Unternehmensberatung die Arbeitsabläufe untersucht. Absehbar steht zudem die Umstrukturierung der Verwaltungsbereiche bevor.

29. Mai 2008