Zeitungen in MV ignorieren Fotografen-Rechte

Weniger als die Hälfte der in Schweriner Volkszeitung, Nordkurier und Ostsee-Zeitung veröffentlichten Bilder wurden ordnungsgemäß gekennzeichnet, fand der Deutsche Journalisten-Verband in einer Untersuchung heraus.

So steht es im Urheberrechtsgesetz:

§ 13 - Anerkennung der Urheberschaft

Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist.

Die Tageszeitungen im Nordosten schludern bei den Urheberrechten von Bildjournalisten. Das ergab eine Untersuchung des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV).

Demnach waren bei einer Stichprobe in der Schweriner Volkszeitung nur 26 Prozent der veröffentlichten Fotos mit dem Namen des Autors versehen; bei der Ostsee-Zeitung und ihrem Mutterblatt Lübecker Nachrichten sogar nur jedes fünfte Bild. Der Nordkurier kam mit 40 Prozent auf das beste Ergebnis im Nordosten.

Nach dem Urheberrechtsgesetz hat jeder Bildautor das Recht, dass seine Fotos mit seinem Namen gekennzeichnet werden. Wird dieser Anspruch ignoriert, kann der Betroffene das doppelte Honorar einfordern, was in der Praxis allerdings – schon aus Angst, Folgeaufträge zu verlieren – praktisch nicht geschieht.

Auf die verbreiteten Missstände macht der DJV seit drei Jahren mit der Aktion „Fotografen haben Namen“ aufmerksam. Dazu werden am einem Stichtag bundesweit die Ausgaben von Tageszeitungen ausgewertet:

  Schweriner Volkszeitung Ostsee-Zeitung Nordkurier
Richtig 19 31 24
Unvollständig 12 65 15
Falsch 41 62 20

Richtig: vollständiger Autoren-(Nach-)Name; Unvollständig: nur Agentur oder keine eindeutige Zuordnung des Namens zum Foto möglich; Falsch: keine oder unklare Autorennennung, z.B. „privat“.
Untersucht wurden jeweils die Hauptausgaben. / Quelle: DJV

30. August 2011