Klagewelle und dubiose Arbeitsverträge beim Nordkurier

Die Nordkurier-Verlagsgruppe kommt nicht zur Ruhe: Mitarbeiter klagen gegen ihre Kündigung, die Verlagsleitung versucht, die Bindung an bestehende Tarife endgültig zu lösen.

Dem Betriebsrat blieb angesichts der dubiosen Vorgehensweise nur die eindringliche Warnung: Kollegen sollten die neuen Arbeitsverträge, die ihnen überraschend vorgelegt würden, nicht voreilig unterschreiben. Denn die Papiere haben es in sich: Offenbar sollen die Beschäftigten in den zur Nordkurier-Gruppe  gehörenden Firmen auf diesem Weg endgültig um den tariflichen Schutz gebracht werden.

Neue Betriebsräte in ausgegliederten Redaktionen

Die Beschäftigten in den vier zum Jahresanfang ausgegliederten Regionalverlage des Nordkurier haben neue Interessenvertretungen gewählt. Mit Unterstützung einer Einigungsstelle wurde zudem die Zusammenarbeit zwischen den Betriebsräten geregelt.
Der Betriebsrat der Kurierverlags GmbH & Co. KG vertritt bis mindestens bis 2010 alle Beschäftigten des Hauptstandortes auf dem Neubrandenburger Datzeberg, darunter auch die Mitarbeiter der V & D Servicegesellschaft mbH & Co. KG. Ausgenommen ist die zum 1. April ebenfalls in Nordost-Druck GmbH & Co. KG ausgelagerte Druckerei des Nordkurier, die bis Ende September neu wählen muss.

In den neuen Verträgen wird keiner Weise mehr auf die teilweise nachwirkenden Tarife Bezug genommen. Dass den Betroffenen Verschlechterungen zugemutet werden sollen, gehört schon zu bekannten Repertoire des Verlages, der bei den Verhandlungen über einen Haustarifvertrag weiterhin auf Zeit spielt.

Stattdessen spricht man Kündigungen aus, die freilich von der Mehrzahl der Betroffenen nicht einfach akzeptiert werden. Weil sie annehmen, dass ihre Arbeitsaufgaben  nicht wegfallen, sondern voraussichtlich von anderen Bereichen im immer weiter zergliederten Firmengeflecht des Nordkuriers übernommen werden, klagen sie vor dem Arbeitsgericht um ihre Stellen.

Unterdessen hat der Betriebsrat in zähen Verhandlungen einen Rahmensozialplan erreicht, der einen eventuellen Verlust ihrer Arbeitsplätze für die Betroffenen zumindest etwas abfedert. Die Vereinbarung ermöglicht es Mitarbeitern, nach der Kündigungsfrist für ein Jahr in eine Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft einzutreten. Die auch als Transfergesellschaft bekannte Einrichtung dient dazu, Mitarbeiter umfassend bei der Suche nach einem neuen Job zu unterstützen. Auch Abfindungsansprüche sind in der Vereinbarung geregelt.

22. August 2008