Schweriner Mantelredaktion: Unter bedingtem Schutz

Vorerst ohne Tarif und eigene Interessenvertretung: Einen Betriebsrat muss die ausgegliederte Mantelredaktion mv:m erst wählen. Beim Nordkurier wurde das für die abgespaltenen Firmen schon erreicht.

Nordkurier bildet neue Betriebsräte

Beim Kurierverlag ist in Neubrandenburg ein neuer Betriebsrat konstituiert worden. Zum Vorsitzenden der siebenköpfigen Interessenvertretung, die auch die  Beschäftigten der ausgegliederten Leiharbeitsfirma V & D Servicegesellschaft mbH & Co. KG vertritt, wurde erneut Fritz Krüger gewählt, der das Gremium in den vergangenen Jahren geführt hatte.

Auch bei der Nordost-Medien GmbH & Co. KG, die Teile der Anzeigenblätter der Verlagsgruppe produziert, wurde ein Betriebsrat gewählt. Damit haben alle Beschäftigten des mittlerweile in mehr als ein Dutzend Firmen zerschlagenen Nordkurier-Konglomerats eine demokratische Interessenvertretung gewählt, die die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte aus dem Betriebsverfassungsgesetz wahrnehmen können.

Ein halbes Jahr nach der Ausgliederung aus der Schweriner Volkszeitung (SVZ) hat auch das Rest-Mandat des Betriebsrates für die neue Mantelredaktion mv:m geendet. Deren Mitarbeiter müssen nun selbst eine Interessenvertretung wählen, um Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte bei personellen Maßnahmen ausüben zu können. Erste Einstellungen hat es zwischenzeitlich gegeben, als Mitarbeiter des Nordkurier, dessen Mantelseiten nun überwiegend aus Schwerin kommen, das Team verstärkten.

Auf den Schutz eines Tarifvertrages können die mv:m-Mitarbeiter bis auf weiteres nicht bauen, nachdem ein Haustarif für die nicht dem Verlegerverband angehörende Neugründung bislang nicht zustande kam. Nur eine vom bisherigen Betriebsrat im Zuge der Ausgliederung geschlossene Vereinbarung gewährt einen bedingten Schutz: Ihr zufolge sollen die Arbeitsbedingungen wie Gehalt, Arbeitszeit usw. bis Ende 2010 zumindest nicht verschlechtert werden. Auch der für die SVZ 2005 abgeschlossene Sozialplan, der Abfindungen bei eventuellen Kündigungen regelt, gilt bis zu diesem Termin.

Freilich: Besteht kein Betriebsrat, der ihre Einhaltung kontrollieren und notfalls einklagen kann, hat eine solche Vereinbarung nur bedingten Wert. Einen Tarifvertrag kann sie ohnehin nicht ersetzen.

Diesen Schutz haben etwa die Beschäftigten der Gemeinschaftsredaktion von Ostsee-Zeitung und Lübecker Nachrichten bis mindestens 2011: Sollten dort Kündigungen drohen, können die Mitarbeiter in ihren Ursprungs-Verlag zurückkehren. Auch gilt weiter der Flächentarif, inklusive zwischenzeitlich vereinbarter Steigerungen. Der Haustarif kam nach langwierigen Verhandlungen zustande, die von verschiedenen Aktionen und einem Warnstreik begleitet waren.

6. Mai 2009